Wir beschäftigen kanzleiintern zwei Mitarbeiterinnen die ausschließlich mit Forderungseintreibungen (Exekutionen) befasst sind. Für den Regelfall, nämlich, dass Ihre Forderung einbringlich ist, fallen für Sie selbstverständlich keine wie immer gearteten Kosten oder Gebühren an.

Sollten im Einzelfall Ihre Forderungen uneinbringlich sein, können wir Ihnen bei Schuldnern, die in Österreich ihren Wohnsitz oder Sitz ihres Unternehmens haben, ein besonderes Angebot insofern unterbreiten, als dass wir Ihnen kein Honorar, sondern nur die von uns bevorschussten Barauslagen, wie beispielsweise Gerichtsgebühren, Vollzugsgebühren und dergleichen verrechnen.

Damit können Sie auf obigem Weg Ihr Mahnwesen betreffend unbestrittene Forderungen, abgesehen vom Fall der Uneinbringlichkeit einzelner Forderungen (diesfalls werden die Barauslagen weiterverrechnet), ohne Kostenaufwand an uns outsourcen und damit in Ihrem Unternehmen eine entsprechende Kostenersparnis erzielen, wobei höchste Effektivität geboten wird.

Sie können mit uns effektiv und kostenschonend, sowie zeitsparend in Kontakt treten, um Ihre Forderungen gegen zahlungssäumige Kunden oder Lieferanten einbringlich zu machen. Eine Beauftragung kann in der Folge direkt online, ohne mühsamen Schriftverkehr, Telefonate und dergleichen erfolgen.

In unserer Eintreibungsabteilung stehen Ihnen zwei Mitarbeiterinnen zur Verfügung, Frau Tamara Kirnstätter, Mo.- Fr. 08:00 bis 16:30 Uhr, Telefon: 0043 7742 / 23 19 -12, E-Mail: office6@estermann-partner.at und

Frau Erika Kastinger, Mo. und Mi. 08:00 bis 12:00 Uhr, Do. 08:00 bis 17:00 Uhr, Telefon: 0043 7742 / 23 19-24, E-Mail: kastinger.erika@estermann-partner.at